Entziehung von Wohnungseigentum bei Störung des Hausfriedens
Dienstag, 30. November 2004
Unternimmt der Wohnungseigentümer und Vermieter bei gravierenden Störungen des Hausfriedens durch den Mieter trotz Abmahnungen nichts, so ist der Entzug des Wohnungseigentums gerechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter während des Rechtsstreits die Wohnung räumt. (AG Augsburg, Urteil vom 11.02.2004, ZMR 2004, 538)