Kostenverteilung für Instandsetzung
Mittwoch, 30. März 2005
Wenden die Wohnungseigentümer im Einzelfall auf die Kostenverteilung für eine Instandsetzungsmaßnahme einen fehlerhaften Kostenverteilungsschlüssel an, so ist ein solcher Beschluss nicht deshalb nichtig. (BayObLG, Beschluss vom 24.11.2004, 2 ZBR 156/04)