Kostenverteilung für Instandsetzung |
Mittwoch, 30. März 2005 | |
Wenden die Wohnungseigentümer im Einzelfall auf die Kostenverteilung für
eine Instandsetzungsmaßnahme einen fehlerhaften Kostenverteilungsschlüssel
an, so ist ein solcher Beschluss nicht deshalb nichtig. (BayObLG,
Beschluss vom 24.11.2004, 2 ZBR 156/04)
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