Definition von Sanierung bzw. Modernisierende Instandhaltung |
Samstag, 30. April 2005 | |
Nutzen die Wohnungseigentümer einen beabsichtigten Neuanstrich zur
Veränderung des Gesamterscheinungsbildes des Gebäudes, gehen sie über die
bloße Instandhaltung hinaus. Eine sog. modernisierende Instandhaltung
liegt schon deshalb nicht vor, weil hierfür die Vorteile technischer
Neuerungen genützt werden müssten. (OLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2005,
2 Wx 103/04)
|