Definition von Sanierung bzw. Modernisierende Instandhaltung
Samstag, 30. April 2005
Nutzen die Wohnungseigentümer einen beabsichtigten Neuanstrich zur Veränderung des Gesamterscheinungsbildes des Gebäudes, gehen sie über die bloße Instandhaltung hinaus. Eine sog. modernisierende Instandhaltung liegt schon deshalb nicht vor, weil hierfür die Vorteile technischer Neuerungen genützt werden müssten. (OLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2005, 2 Wx 103/04)