Räumungsanspruch des Zwangsverwalters gegen Wohngeldschuldner
Samstag, 30. April 2005
Bei beharrlicher Weigerung des Schuldners, die Wohngeld-Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, darf der Zwangsverwalter die Zwangsräumung verlangen. Die beharrliche Zahlungsverweigerung ist als Gefährdung im Sinne des § 149 Abs. 2 ZVG zu qualifizieren, da die Eigentümergemeinschaft darauf angewiesen ist, dass die einzelnen Miteigentümer die Wohngeldbeträge leisten. (AG Heilbronn, Beschluss vom 01.09.2003, Rpfleger 2004, 236)