Kündigung wegen gewerblichen Eigenbedarfs |
Sonntag, 30. Oktober 2005 | |
Der Wunsch des Vermieters, seine Wohnung teilweise für eigene Wohnzwecke
und überwiegend für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, kann vor dem
Hintergrund der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit eine
Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. (BGH, Beschluss vom 05.10.2005, NJW
2005, 3782)
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