Kündigung wegen gewerblichen Eigenbedarfs
Sonntag, 30. Oktober 2005
Der Wunsch des Vermieters, seine Wohnung teilweise für eigene Wohnzwecke und überwiegend für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, kann vor dem Hintergrund der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. (BGH, Beschluss vom 05.10.2005, NJW 2005, 3782)