Erweiterung der Vertretungsbefugnis
Wohneigentum
Freitag, 30. November 2001
Ermächtigt die Gemeinschaftsordnung den Verwalter ausdrücklich nur, die Gemeinschaft in bestimmten Fällen zu vertreten, so kann diese Befugnis nicht durch einfachen Mehrheitsbeschluss erweitert werden. (OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2001,16 Wx 185/01)