Kündigung wegen Vermögensverfalls |
Mittwoch, 30. November 2005 | |
Die bloße Befürchtung des Vermieters, der Mieter könne nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht mehr zuverlässig und regelmäßig die Miete aufbringen, rechtfertigt für sich genommen keine Kündigung des Mietverhältnisses. (LG Berlin, Urteil vom 15.06.2005, ZMR 2005, 789) |