Modernisierende Instandsetzung bei Fenstern |
Mittwoch, 30. November 2005 | |
Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne
Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar,
sondern eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und
Instandsetzung (modernisierende Instandsetzung). (BayObLG, Beschluss vom
11.02.2005, ZMR 2005, 894)
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