Unbestimmtheit des Beschlussinhaltes
Freitag, 30. Dezember 2005
Der Begriff der „zuordnungsfähigen Kosten“ ist zu unbestimmt. Die Verwendung solcher nicht hinreichend bestimmter Begriffe führt zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Die Unwirksamkeit dieses Beschlusses hat auch Auswirkungen auf weitere Beschlüsse, die auf dieser Regelung beruhen. (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.04.2005, ZMR 2005, 814)