Unbestimmtheit des Beschlussinhaltes |
Freitag, 30. Dezember 2005 | |
Der Begriff der „zuordnungsfähigen Kosten“ ist zu unbestimmt. Die
Verwendung solcher nicht hinreichend bestimmter Begriffe führt zur
Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Die Unwirksamkeit dieses
Beschlusses hat auch Auswirkungen auf weitere Beschlüsse, die auf dieser
Regelung beruhen. (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.04.2005, ZMR 2005, 814)
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