Jahresabrechnung und Entlastung in Mehrhaus-Anlage |
Freitag, 30. Dezember 2005 | |
Über die Jahresabrechnung und über die Entlastung von Verwaltung und
Verwaltungsbeirat haben auch in einer Mehrhaus-Wohnanlage grundsätzlich
alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen. (OLG Zweibrücken, Beschluss
vom 23.06.2004, ZMR 2005, 908)
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