Jahresabrechnung und Entlastung in Mehrhaus-Anlage
Freitag, 30. Dezember 2005
Über die Jahresabrechnung und über die Entlastung von Verwaltung und Verwaltungsbeirat haben auch in einer Mehrhaus-Wohnanlage grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.06.2004, ZMR 2005, 908)