Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Versammlung |
Freitag, 30. Dezember 2005 | |
Ein ausländischer Wohnungseigentümer ist im Grundsatz berechtigt, zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer auf eigene Kosten einen Dolmetscher beizuziehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er Namen und Anschrift des Dolmetschers dem Verwalter eine Woche vor der Versammlung mitteilt. (AG Hamburg-Altona, Beschluss vom 27.06.2005, ZMR 2005, 823) |