Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Versammlung
Freitag, 30. Dezember 2005
Ein ausländischer Wohnungseigentümer ist im Grundsatz berechtigt, zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer auf eigene Kosten einen Dolmetscher beizuziehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er Namen und Anschrift des Dolmetschers dem Verwalter eine Woche vor der Versammlung mitteilt. (AG Hamburg-Altona, Beschluss vom 27.06.2005, ZMR 2005, 823)