Rückforderung von Nachzahlung
Dienstag, 28. Februar 2006
Der Wohnungsmieter kann aus Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1, 1. Altern. BGB) den Betrag zurückfordern, den er auf eine wegen Verfristung unberechtigte Betriebskostennachforderung des Vermieters gezahlt hat. Die Regelung des Verjährungsrechts in § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, ist nicht auf die überschrittene Frist gemäß § 556 Abs. 3 BGB anwendbar. (BGH, Urteil vom 18.01.2006, NZM 2006, 222)