Wegfall des Kündigungsgrundes bei Eigenbedarf
Dienstag, 28. Februar 2006
Hat der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist. Der Vermieter ist für diesen Fall zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet. (BGH, Urteil vom 09.11.2005, ZMR 2006, 119)