Ãœbersendung von Fotokopien bei Kostenabrechnung |
Donnerstag, 30. März 2006 | |
Der Mieter im preisfreien Wohnraum hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Dies kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann. (BGH, Urteil vom 08.03.2006 -VIII ZR 78/05-) |