Wandabstand von Möbeln zur Schimmelvermeidung
Sonntag, 30. April 2006
Ohne ausdrücklichen Hinweis des Vermieters, dass baubedingte Schimmelbildungsrisiken auf der Wohnung lasten, darf der Mieter seine Möbel nach eigenem Belieben in der Wohnung aufstellen. Einen „Zirkulationsabstand von 10 cm“ braucht er dabei nicht einzuhalten. (AG Osnabrück, Urteil vom 04.07.2005, NZM 2006, 224)