Wandabstand von Möbeln zur Schimmelvermeidung |
Sonntag, 30. April 2006 | |
Ohne ausdrücklichen Hinweis des Vermieters, dass baubedingte
Schimmelbildungsrisiken auf der Wohnung lasten, darf der Mieter seine
Möbel nach eigenem Belieben in der Wohnung aufstellen. Einen
„Zirkulationsabstand von 10 cm“ braucht er dabei nicht einzuhalten. (AG
Osnabrück, Urteil vom 04.07.2005, NZM 2006, 224)
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