Jahresabrechnung und vorherige Einsicht in alle Einzelabrechnungen
Dienstag, 30. Mai 2006
Ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung ist auf einen Anfechtungsantrag hin für unwirksam zu erklären, wenn zuvor keine Möglichkeit bestand, in zumutbarer und ausreichender Weise auch in alle Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer Einsicht zu nehmen. (OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2005, ZMR 2006, 225)