Kostenverteilung im Innenverhältnis der Eigentümer |
Dienstag, 30. Mai 2006 | |
Gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die durch Gerichtsentscheidung rechtskräftig den Wohnungseigentümern als Gesamtschuldner auferlegt wurden, müssen in der Jahresabrechnung in den Einzelabrechnungen nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel umgelegt werden und nicht nach Kopfteilen. (KG, Beschluss vom 07.11.2005, ZMR 2006, 153, anders: OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 228, es erfolgt Vorlage an den BGH) |