Amtsniederlegung des Verwalters
Freitag, 30. Juni 2006
Die Amtsniederlegung eines Verwalters wird erst wirksam, wenn sie auf Veranlassung des Verwalters allen Wohnungseigentümern zugegangen ist. (OLG München, Beschluss vom 06.09.2005, NZM 2005, 750)