Amtsniederlegung des Verwalters |
Freitag, 30. Juni 2006 | |
Die Amtsniederlegung eines Verwalters wird erst wirksam, wenn sie auf
Veranlassung des Verwalters allen Wohnungseigentümern zugegangen ist. (OLG
München, Beschluss vom 06.09.2005, NZM 2005, 750)
|