Insolvenzfähigkeit der Eigentümer bzw. der Gemeinschaft
Sonntag, 30. Juli 2006
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist insolvenzfähig. Die Befugnis des Verwalters zur Stellung des Eigenantrags ergibt sich aus § 27 Abs. 2 Nr. 4, 2. Altern. WEG („Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils“). (AG Mönchengladbach, Beschluss vom 24.02.2006, NZM 2006, 227, anders: AG Dresden, Beschluss vom 12.01.2006, ZMR 2006, 320: Der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht insolvenzfähig)