Baurecht


Ebenso wie andere Rechtsgebiete hat auch das Baurecht in letzter Zeit erhebliche Änderungen erfahren müssen. Dies erfolgte insbesondere durch folgende neue Gesetze:

  • Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen aus dem Jahr 2000
  • Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002
  • Zivilprozessreformgesetz 2002
  • VOB/B 2002
Das private Baurecht einschließlich seiner Nebengebiete stellt eine umfangreiche und spezielle Materie dar, die eine genaue Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und der insoweit ergangenen Rechtsprechung voraussetzt.
Ob es nun um eine Werklohnforderung des Bauunternehmers oder um die Abwehr von Zahlungsansprüchen geht, folgende Unterlagen und Informationen werden zur Bearbeitung baurechtlicher Mandate benötigt:
  • Vertragsunterlagen (z.B. Angebot nebst Anlagen, z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung sowie Vertragsunterlagen für Nachtragsaufträge)
  • Leistungsnachweise (Lieferschein, Stundenlohnzettel etc.)
  • Abnahmeprotokoll
  • Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung
  • geprüftes Rechnungsexemplar
  • mit der Gegenseite geführte Korrespondenz
  • eventuelle Mahnschreiben
  • Stellungnahme zu eventuell vorgenommenen Rechnungskürzungen
Sofern die vorstehenden Unterlagen vorliegen, bzw. die entsprechenden Informationen über die vorstehenden Gesichtspunkte erteilt worden sind, kann sich der Anwalt kurzfristig ein Bild über den konkreten Baurechtsfall machen und abschätzen, welche Maßnahmen fallbezogen zur effektiven Interessenwahrnehmung erforderlich sind.

Es ist dringend anzuraten, bei streitigen Fragen, die im Zuge eines Bauvorhabens häufig auftreten, kurzfristig und unverzüglich Rechtsrat einzuholen. Dies ist deshalb so wichtig, damit nicht Tatsachen geschaffen werden, die später, insbesondere im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens nicht mehr korrigiert werden können!