Keine Abrechnung der Nebenkosten über längeren Zeitraum
Freitag, 30. August 2002
Rechnet ein Vermieter über einen langen Zeitraum (hier: 13 Jahre) über Nebenkostenvorauszahlungen nicht ab, kann die unangekündigte Abrechnung gegen Treu und Glauben verstoßen und eine Verwirkung der Forderung angenommen werden. (LG Braunschweig, Urteil vom 30.07.2002, 6 S 58/02, ZMR 2002, 917)