Fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage bei Wohneigentum
Freitag, 30. August 2002

Die Fälligkeit einer auf den Wohnungseigentümer entfallenden mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage ist nicht gegeben, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen aber streitig sind und der Umstellungsbeschluss nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 19.09.2000, ZMR 2000, 771) ohnehin nichtig ist. (KG, Beschluss vom 21.08.2002, 24 W 366/01)