Unzulässige Protokollgenehmigung durch Mehrheitsbeschluss
Montag, 30. September 2002
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, durch den eine korrigierte Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen beschlossen wird, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. (BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002, 2 ZBR 28/02, ZMR 2002, 951)