Unzulässige Protokollgenehmigung durch Mehrheitsbeschluss |
Montag, 30. September 2002 | |
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, durch den eine korrigierte Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen beschlossen wird, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. (BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002, 2 ZBR 28/02, ZMR 2002, 951) |