Wirksamkeit bei Vereinbarungen von Betriebskosten
Montag, 30. September 2002
Die Formulierung in einem gewerblichen Mietvertrag, das „sämtliche anfallenden Nebenkosten/Betriebskosten anteilig zu Lasten des Mieters gehen“ ist wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit keine wirksame Betriebskostenvereinbarung. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2002, 10 U 170/01, ZMR 2003, 109)