Keine Kostenabgrenzung bei Gewerbe- und Wohnnutzung |
Samstag, 30. November 2002 | |
Bei der Abrechnung von Gebäuden, die teils als Gewerbe, teils als Wohnraum genutzt werden, hat der Mieter geringfügige Verschiebungen bei den Kosten hinzunehmen. Der Vermieter schuldet insoweit keine mathematische exakte Kostenabgrenzung. (LG Braunschweig, Urteil vom 05.11,2002, 6 S 62/02, ZMR 2003, 114) |