1 BvR 217/07, 1 BvQ 2/07 vom 09.02.2007
Donnerstag, 8. Februar 2007
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde 1 BvR 217/07 gegen eine umgangs- und sorgerechtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg bezüglich seines 1999 geborenen Sohnes. Im Verfahren 1 BvQ 2/07 begehrt er im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung eine vorläufige Erweiterung des Umgangs mit seinem Sohn.

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