Kostenaufteilung der Gartenpflege Abhängig von Häufigkeit
Donnerstag, 30. Januar 2003
Bei der Frage, ob Kosten der Gartenpflege umzulegen sind, ist darauf abzustellen, ob die Maßnahmen mit einer gewissen Häufigkeit auftreten. Dies ist etwa bei der Entfernung eines durch Sturm beschädigten Baumes nicht ohne Weiteres gegeben. (AG Mönchengladbach, Urteil vom 21.11.2002, 5 C 98/01, ZMR 2003, 198)