Übersicherung bei Kaution und Bürgschaft
Dienstag, 6. März 2007
Der Vermieter einer Wohnung darf als Sicherheit auch eine Mischung aus Kaution und Bürgschaft verlangen, muss allerdings hier beachten, dass beide Sicherheiten zusammen nicht mehr als drei Monatsmieten ergeben. (OLG Bamberg, Beschluss vom 09.03.2006, IMR Immobilienverwaltung & Recht 2006, 75)