Jahrelange Nichtabrechnung über Nebenkosten begründet keine schlüssige Vereinbarung einer Pauschale
Dienstag, 6. März 2007
statt einer Vorauszahlung. Rechnet der Vermieter vertragswidrig die Nebenkosten über mehrere Jahren hinweg nicht ab, so kann er gegenüber dem Rückforderungsanspruch des Mieters nicht einwenden, dass durch die Zahlung der Vorauszahlung eine schlüssige Vertragsänderung eingetreten ist. Die Vorauszahlungen können nicht als Pauschalbetrag angesehen werden. (OLG Naumburg, Urteil vom 17.01.2006, NZM 2006, 630)