Keine Rückzahlungsverpflichtung für Nebenkostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung |
Dienstag, 6. März 2007 |
Bei bestehendem Mietverhältnis über Wohnraum kann der Mieter die vollständige Rückzahlung der Vorauszahlungen nicht verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums abgerechnet hat. Ihm steht allerdings ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 Abs. 1 BGB bezüglich der laufenden Nebenkostenvorauszahlung zu. (BGH, Urteil vom 29.03.2006, ZMR 2006, 673)
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