Beschlussbuch
Dienstag, 6. März 2007
Bedarf ein Beschluss zur Gültigkeit gemäß der Teilungserklärung seiner Eintragung in einem Beschlussbuch, so ist ein gebundenes und brochiertes Buch erforderlich, in dem die gefassten Beschlüsse nach Datum und Inhalt fortlaufend erfasst werden. (OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2006, ZMR 2006, 711)