Garderobe im Treppenhaus
Dienstag, 6. März 2007
Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. (OLG München, Beschluss vom 15.03.2006, ZMR 2006, 712)