Garderobe im Treppenhaus |
Dienstag, 6. März 2007 | |
Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. (OLG München, Beschluss vom 15.03.2006, ZMR 2006, 712) |