Entlastung des Verwalters und ordnungsgemäßer Verwaltung
Donnerstag, 30. Januar 2003
Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Die Wohnungseigentümerverzichten mit der Entlastung des Verwalters in Form eines negativen Schuldanerkenntnisses auf mögliche Ansprüche gegen den Verwalter. Ein derartiger Verzicht gegen einen gegen Entgelt tätigen Verwalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, entspricht nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen gem. § 21 IV WEG. (Bay ObLG, Beschluss vom 19.12.2002, 2 Z BR 104/02, ZMR 2003, 280)