Heizungsanlage immer Gemeinschaftseigentum
Donnerstag, 30. Januar 2003
Eine Heizungsanlage, die der Versorgung der gesamten Wohnungseigentumsanlage dient, ist auch dann gemeinschaftliches Eigentum, wenn der Öltank in einem Raum installiert ist, der nach Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan Sondereigentum ist. (KG, Beschluss vom 18.09.2002, 24 W 89/01)