2 BvR 695/07 vom 29.05.2007 |
Montag, 28. Mai 2007 | |
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind die im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Brücke über die Elbe auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin ergangenen kommunalaufsichtlichen Bescheide des Regierungspräsidiums Dresden sowie Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |