Bauliche Veränderung bedarf Zustimmung aller Wohneigentümer
Freitag, 28. Februar 2003
Bauliche Veränderung ist jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (hier: Errichtung eines Carports). Gemäß § 22 I WEG bedarf eine solche bauliche Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2002, 3 Wx 325/02)