Bauliche Veränderung bedarf Zustimmung aller Wohneigentümer |
Freitag, 28. Februar 2003 |
Bauliche Veränderung ist jede auf Dauer angelegte gegenständliche
Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die von dem im
Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine
ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (hier:
Errichtung eines Carports). Gemäß § 22 I WEG bedarf eine solche bauliche
Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. (OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 18.09.2002, 3 Wx 325/02)
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