Schriftform bei Gewerberraummietverträgen |
Dienstag, 3. Juli 2007 | |
Fehlt der zur Individualisierung des Mietobjekts erforderliche Lageplan, so ist die Schriftform nicht eingehalten. Der Mietvertrag gilt daher für unbestimmte Zeit geschlossen. (BGH, Urteil vom 15.11.2006, ZMR 2007, 184)
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