Schriftform bei Gewerberraummietverträgen
Dienstag, 3. Juli 2007
Fehlt der zur Individualisierung des Mietobjekts erforderliche Lageplan, so ist die Schriftform nicht eingehalten. Der Mietvertrag gilt daher für unbestimmte Zeit geschlossen. (BGH, Urteil vom 15.11.2006, ZMR 2007, 184)