Betriebskosten
Dienstag, 3. Juli 2007
Die Kosten für die Prüfung der Betriebssicherheit einer Elektroanlage sind wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier Elektroanlage) entstehen. Diese sind „sonstige Betriebskosten“ i. S. von § 2 Nr. 17 BetrKV, die vereinbarungsgemäß auf die Mieter umgelegt werden können. (BGH, Urteil vom 14.02.2007, MietRB 2007, 137)