Delegation von Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft
Freitag, 28. Februar 2003
Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der WEG über die Frage der Erneuerung/Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden „Arbeitskreis“ tangiert die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2002, 3 Wx 213/02, ZMR 2003, 126)