Delegation von Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft |
Freitag, 28. Februar 2003 | |
Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der WEG über die Frage der
Erneuerung/Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf
einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden „Arbeitskreis“ tangiert die
Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit
Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom
30.08.2002, 3 Wx 213/02, ZMR 2003, 126)
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