Mietzahlung |
Dienstag, 3. Juli 2007 | |
Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung kommt es bei Banküberweisungen auf den Zeitpunkt des Überweisungsauftrages und nicht auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers an. (LG Hamburg, Urteil vom 17.08.2006, ZMR 2007, 199)
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