Aufrechnung im Rämungsprozess
Dienstag, 3. Juli 2007
Erklärt der Mieter in einem Räumungsprozess wegen fristloser Kündigung auf Grund von Mietschulden die Aufrechnung, so muss eine Gegenforderung so bestimmt sein, dass sie für den Vermieter prüffähig ist. (OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2007, MietRB 2007, 140)