Stimmabgabe getrennt lebender/ geschiedener Ehegatten
Dienstag, 3. Juli 2007
Dem Erfordernis einer Teilungserklärung, wonach es für eine wirksame Bevollmächtigung einer ausdrücklichen Vollmachtserteilung bedarf, verbunden mit der Ausstellung einer schriftlichen Vollmacht, ist nicht genügt, wenn eine solche Vollmacht nur von einem der Ehegatten in Miteigentümerstellung vorgelegt werden kann. (OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2006, NZM 2007, 219)