Richtigkeit der Jahresabrechnung |
Sonntag, 30. März 2003 | |
Für die Richtigkeit der Jahresabrechnung kommt es auf die Berechtigung der
aufgenommenen, tatsächlich getätigten Ausgaben nicht an. (OLG Hamburg,
Beschluss vom 21.10.2002, 2 Wx 71/02, ZMR 2003, 129) |