Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten |
Mittwoch, 30. April 2003 | |
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, wonach ein
Wohnungseigentümer, der mit zwei Hausgeldraten in Verzug gerät, den
gesamten Jahresbetrag sofort zu zahlen hat, ist nichtig. (OLG Zweibrücken,
Beschluss vom 04.06.2002, 3 W 46/02, ZMR 2003, 136) |