Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten
Mittwoch, 30. April 2003
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, wonach ein Wohnungseigentümer, der mit zwei Hausgeldraten in Verzug gerät, den gesamten Jahresbetrag sofort zu zahlen hat, ist nichtig. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.06.2002, 3 W 46/02, ZMR 2003, 136)