Zulässige Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Montag, 22. Oktober 2007
Wenn eine wirksame Übertragung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter wirksam ist, darf der Vermieter im Mieterhöhungsverfahren einen Mietzuschlag (hier 8,50 €/qm pro Jahr) verlangen.(OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2007, NJW 2007, 3004, nicht rechtskräftig)